Physiotherapie Veränderungen
Was ändert sich 2022 für Physiotherapeuten?
Seit dem 01.08.2021 gilt der neue Bundesrahmenvertrag für Physiotherapie. Physiotherapeuten mussten diesen Vertrag innerhalb von sechs Monaten nach seinem Inkrafttreten (also bis zum 31.01.2022) schriftlich bestätigen. Dadurch wird gewährleistet, dass sie ihre Leistungen für die Patienten weiterhin über gesetzliche Krankenkassen in Rechnungen stellen können. Der Rahmenvertrag sichert die Kassenzulassung von Physiotherapie Praxen. Wer die Anerkennung bis zu dieser Frist jedoch nicht vollzieht, kann seine Kassenzulassung verlieren. Die Zustimmung kann analog per Post oder Fax sowie digital per E-Mail oder über da Zulassungsportal der zuständigen AERGE erfolgen. Über die AERGEn (<<Link: www.zulassung-heilmittel.de/>>) können sich Physios auch Infos zu den Verträgen nach § 125 Abs. 1 SGB V, gemeinsamen Rahmenempfehlungen sowie der Heilmittel-Richtlinie einholen.